nutzungsregeln


 

Nutzungsregeln

1. Allgemeines

 

Die öffentliche Bücherei Christus-König Horrem ist eine Einrichtung der katholischen Kirchengemeinde. Sie dient den Benutzern zu deren Bildung, Information und Freizeitgestaltung. Sie übernimmt zudem als öffentliche Stadtteilbücherei im Stadtteil Horrem die Aufgaben der allgemeinen Literatur- und Informationsversorgung.

Jeder ist berechtigt, die Dienste der Bücherei in Anspruch zu nehmen. Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich kostenlos. Entgelte für besondere Leistungen und Aufwendungen werden nach der jeweils gültigen Gebührenordnung erhoben.

 

2. Anmeldung und Büchereiausweis

 

Für die Benutzung der Bücherei und die Ausleihe von Medien wird kostenlos gegen Vorlage des Personalausweises oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments nach EDV-technischer Leserdatenerfassung ein Büchereiausweis ausgestellt.

Der Erhalt des Ausweises und die Kenntnisnahme der Benutzerordnung ist unterschriftlich zu bestätigen.

Der Ausweis ist bei jeder Ausleihe von Medien vorzulegen. Er ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bücherei. Sein Verlust ist unverzüglich anzuzeigen. Der Leser haftet für Schäden, die durch Missbrauch seines Ausweises entstehen.

Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Gebühr erhoben.

Änderungen der Leserdaten (Anschrift, Telefon, Namensänderung) sind der Bücherei umgehend mitzuteilen.

Kindern und Jugendlichen vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr kann nach schriftlicher Einwilligung und Vorlage des Personalausweises eines Erziehungsberechtigten ein eigener Ausweis ausgestellt werden.

Eltern oder Erziehungsberechtigte minderjähriger Benutzer verpflichten sich zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.

 

3. Ausleihe, Ausleihfrist

 

Gegen Vorlage des Büchereiausweises werden Medien aller Art kostenlos für die folgenden festgesetzten Leihfristen ausgeliehen:

 

Bücher, Spiele und Hörbücher 4 Wochen

Tonies, CD 2 Wochen

Zeitschriften, Comics 2 Wochen

Weihnachts- und Osterbücher 2 Wochen

DVDs 1 Woche

 

Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Die Leihfrist von DVDs kann nicht verlängert werden.

Die Anzahl der entleihbaren Medien pro Leser ist auf 3 CDs, 3 DVDs, 3 Tonies und 3 Spiele begrenzt.

Kinder und Jugendliche können nur jeweils 2 DVDs, 2 Tonies, 2 Spiele und 2 CD entleihen. Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Präsenzbestände werden nicht entliehen.

 

 

 

 

4. Verspätete Ruckgabe

 

Wird die Leihfrist überschritten, ist eine Gebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine Mahnung erfolgt ist.

Werden gerichtliche Schritte erforderlich, gehen solche Kosten zu Lasten des säumigen Benutzers.

 

5. Behandlung der entliehenen Medien, Haftung

 

Bitte behandeln Sie alle Medien sorgfältig und vermeiden Sie Verschmutzung und Beschädigung. Spiele sind auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen.

Bitte spielen Sie Tonträger und DVDs nur auf technisch einwandfreien Wiedergabegeräten ab.

Wir bitten um Verständnis, dass Sie für Schäden an den entliehenen Medien haften, auch wenn Sie im Einzelfall kein Verschulden trifft. Daher ist es in Ihrem eigenen Interesse, vor jeder Ausleihe die Medien auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.

Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen.

Art und Höhe des Schadenersatzes bestimmt die Bücherei nach pflichtgemäßem Ermessen.

Der Benutzer haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts.

Für Schäden, die dem Benutzer durch fehlerhafte Datenträger entstehen, übernimmt die Bücherei keine Haftung.

 

6. Internetnutzung

 

Die Internetnutzung unterliegt den Anweisungen des Bibliothekspersonals.

Für die Dauer der Nutzung ist der Personal- oder Büchereiausweis zu hinterlegen.

Es ist ausdrücklich untersagt, rassistische, gewaltverherrlichende, pornografische und nicht verfassungskonforme Netzinhalte in Text, Bild oder Ton abzurufen oder in das Netz einzugeben.

Eingaben, durch die Konfiguration von Hard- und Software verändert werden, sind untersagt.

 

 

7. Verhalten in der Bücherei

 

Bitte verhalten Sie sich in der Bücherei so, dass andere Benutzer nicht gestört werden.

Rauchen, Essen und Trinken sind in der Bücherei nicht gestattet.

Das Hausrecht wird von der Leitung der Bücherei oder von ihr beauftragten Personen wahrgenommen. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

Für Gegenstände der Benutzer übernimmt die Bücherei keine Haftung. Wer gegen diese Benutzungsordnung grob oder wiederholt verstößt, kann ganz oder für begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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